Im Seelein 8, D-97332 Volkach

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Firma LA GmbH

§ 1 Allgemeine Bedingungen

  1. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu diesen AGB der Firma LA GmbH, im folgenden Firma LA GmbH genannt. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn wir Ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen haben. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.
  2. Diese Bedingungen gelten auch für Folgegeschäfte und Reparaturen der Lieferungen, auch wenn nicht nochmals schriftlich darauf hingewiesen wird.
  3. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Firma LA GmbH.

§ 2 Verbindlichkeit von Angeboten und Vertragsschluss, Angebotsunterlagen

  1. Unsere Angebote sowie Preis- und Lieferzeitangaben sind stets freibleibend. Abbildungen sind nicht unbedingt exakt und daher unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine Bestellung des Kunden schriftlich bestätigen. Schriftliche Termin- und Preisangaben gelten insbesondere bei Dienstleistungsaufträgen als unverbindliche Richttermine bzw. Richtpreise und nicht als verbindliche Zusage. Mündliche Nebenabsprachen und Zusagen gelten als nicht getroffen.
  2. Unsere Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstige Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum. Urheberrechtliche Verwertungsrechte stehen allein der Firma LA GmbH zu.
  3. Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar sind.

§ 3 Preise, Zahlung der Vermittlungsprovision

  1. Die vereinbarte Vermittlungsprovision (mind. 10%) von Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, wird nach erfolgreicher Vermittlungstätigkeit sofort ohne Abzug fällig.
  2. Sobald die Adressen weitergegeben wurden, ist der Geschäftgang vollzogen. Sollte dennoch keine Geschäftsverbindung zustande kommen, bedarf es sofort der schriftlichen Verständigung.

§ 3.1 Preise, Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Kosten der Frachtversicherung und des Versands (auch ins Ausland) trägt der Kunde. Den Versand per Nachnahme/ gegen Vorauskasse (grundsätzlich bei gebrauchten Maschinen usw.) behalten wir uns vor.
  2. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate, gelten die Preise der neuesten Preisliste, sofern eine Preiserhöhung nicht unbillig ist. Für Abrufbestellungen dient die Preisliste bei Vertragsabschluß als Preisgrundlage.
  3. Nicht vorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren sowie Währungsparitäten berechtigen Firma LA GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung.
  4. Bei Auftragsrücktritt (geltend für neue und gebrauchte Maschinen/Geräte/Ersatzteile) wird der entgangene Gewinn (abzüglich Ersparte Kosten) in Höhe von 3% des Netto-Verkaufspreises zur Zahlung fällig (innerhalb 14 Tage nach Rücktritt).

§ 4 Lieferungen allgemein (auch für § 4.1)

  1. Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Grundsätzlich gilt die Auftragsbestätigung. Lieferfristen laufen ab dem Datum der Auftragsbestätigung.
  2. Alle Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von Firma LA GmbH nachzuweisen.
  3. Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, bei Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik. Firma LA GmbH hat die erforderliche Sorgfalt nachzuweisen. Für die Dauer eines derart begründeten Lieferverzugs, sowie für eine angemessene nachfolgende Anlaufzeit ist Firma LA GmbH von der Pflicht zur Lieferung befreit. Ist die Dauer eines derart begründeten Lieferverzugs nicht absehbar, so ist Firma LA GmbH berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wobei Schadensersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen sind.
  4. Teillieferungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gelten Teillieferungen als selbständige Leistungen.
  5. Im Falle des Lieferverzugs von mehr als 90 Tagen kann der Kunde nach schriftlicher, angemessener Nachfrist und Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Verzugsschäden oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung durch den Kunden ist ausgeschlossen.

§ 4.1 Lieferung von gebrauchten Maschinen/Geräten

  1. Lieferungen von gebrauchten Maschinen/ Geräten (falls nicht gesondert vereinbart) erfolgt immer ab Standort. Der Transport usw. geht zu Lasten des Käufers. Versicherung, Verpackung, Verladung und Zollpapiere werden gesondert berechnet.
  2. Firma LA GmbH übernimmt keinerlei Haftung. Gebrauchte Maschinen/ Geräte sind vom Umtausch ausgeschlossen.
  3. Firma LA GmbH liefert ausschließlich in NICHT – EMBARGOLÄNDER, außer es liegt eine staatliche Genehmigung vor.
  4. Bei Auslandsgeschäften erfolgt die Lieferung nur nach vollständiger Bezahlung in Bar oder als Akkreditiv (zuzüglich der dadurch entstandenen Bankgebühren) nach Gutschrift auf unserem Konto.

§ 5 Versenden und Gefahrenübergang

  1. Bei Versendung geht die Gefahr der Bezahlung und der Leistung mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder an eine sonstige, zur Ausführung der Versendung bestimmte Person, auf den Kunden über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Auf Wunsch des Käufers kann Firma LA GmbH auf dessen Kosten entsprechende Versicherungen abschließen.
  2. Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen, jedoch ohne Gewähr für billigste Versendung. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.

§ 6 Zahlungsbedingungen allgemein (auch für § 6.1)

  1. Alle Lieferungen, Reparaturen und Dienstleistungen sind, sofern nicht anders schriftlich festgehalten, zu den auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen, ansonsten spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung, netto Kasse, frei der Zahlstelle von Firma LA GmbH, vom Kunden zu bezahlen.
  2. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
  3. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
  4. Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
  5. Bei Zahlungszielüberschreitung kommt der Zahlungspflichtige auch ohne besondere Mahnung in Zahlungsverzug. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Firma LA GmbH, unbeschadet ihrer sonstigen gesetzlichen Rechte, berechtigt, Verzugszinsen ab dem Tag Fälligkeit in Höhe von 5% über dem Lombardsatz zu berechnen. Zinsen sind sofort fällig.
  6. Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann Firma LA GmbH, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Einer Ablehnungsandrohung bedarf es nicht.
  7. Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden in erheblicher Weise, werden alle aus der Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig.

§ 6.1 Zahlungsbedingungen von gebrauchten Maschinen/ Geräten

  1. Gebrauchte Maschinen/ Geräte nur gegen Vorkasse, ansonsten gelten vorrangig die Zahlungsbedingungen der Auftragsbestätigung, bzw. der Rechnung.
  2. Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Netto-Verkaufspreises in Bar oder als Bankscheck fällig. Wird die angezahlte Maschine/ Geräte nicht innerhalb 45 Kalendertagen vollständig bezahlt und abgeholt, verfällt die Anzahlung und wird mit den dadurch entstandenen zusätzlichen Lagerkosten verrechnet.
  3. Bei Auslandslieferung über eine in Deutschland ansässige Spedition oder der Deutschen Bahn AG, wird die Umsatzsteuer. nicht berechnet. Bei Selbstabholung wird der Kaufpreis, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, in Rechnung gestellt. Nach Rücksendung der von der Zollausfuhrstelle (bei Verlassen der EU) abgestempelten Zollausfuhrpapiere, wird die Umsatzsteuer umgehend zurückerstattet.

 

7 Eigentumsvorbehalte und Vorausabtretung

  1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Firma LA GmbH bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen aus diesem Vertrag und aus der gesamten Geschäftsverbindung.
  2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nicht weiter veräußern. Zur Sicherungsübereignung und Verpfändung ist er nicht berechtigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf
  3. das Eigentum von Firma LA GmbH hinweisen und Firma LA GmbH unverzüglich verständigen. Der Kunde hat Zugriffe Dritter abzuwehren.
  4. Bei Zahlungsverzug, auch aus künftigen Lieferungen oder Leistungen, oder bei Vermögensausfall des Kunden, darf Firma LA GmbH – unbeschadet sonstiger Rechte – nach Geltendmachung des Eigentums- vorbehalts, die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäfträume des Kunden an sich nehmen.
  5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts, oder die Pfändung eines Liefergegenstandes durch Firma LA GmbH, gilt nicht zwingend als Vertragsrücktritt.
  6. Das Eigentumsrecht gilt auch gegenüber allen, denen die Ware auf Antrag des Kunden, oder auf Veranlassung von Firma LA GmbH, übergeben wird.
  7. Falls der Kunde seine Zahlungen einstellt, in Insolvenz fällt oder ein gerichtliches oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren gegen ihn beantragt oder eröffnet wird, ist Firma LA GmbH berechtigt, vom Kunden, vom Insolvenzverwalter oder Treuhänder die Übertragung aller aus der Veräußerung entstandenen Ansprüche sowie die Rückgabe noch vorhandener Ware zu fordern.
  8. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist vorsichtig zu behandeln und gegen Diebstahl, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. In Schadensfällen entstehende Versicherungsansprüche sind bereits mit Zustandekommen des Kaufvertrags an uns abgetreten.
  9. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche um mehr als 25%, kann Firma LA GmbH auf Verlangen den übersteigenden Teil der Sicherheiten freigeben.

§ 8 Mängelrügen

  1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung, oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere falscher Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung, festgestellt werden, sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich Firma LA GmbH mitzuteilen.
  2. Die Geltendmachung, auch von berechtigten Mängelrügen, unterbricht oder hemmt nicht den Lauf der Gewährleistungsfrist im Übrigen.

§ 9 Gewährleistungen

  1. Bei Vermittlungen ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Hier haftet, soweit gesetzlich zulässig, der Verkäufer.
  2. Für gebrauchte Maschinen / Geräte (gekauft wie gesehen) ist jegliche Gewährleistung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  3. Für die von uns gelieferten Produkte gewährleisten wir einwandfreie Qualität. Da wir keinen Einfluss auf die Art der Lagerung und Handhabung der von uns gelieferten Produkte haben, können wir keine Haftung für eventuelle, durch den Gebrauch unserer Produkte, entstehende Schäden übernehmen.
  4. Für nicht unerhebliche Mängel der Leistungen im Zeitpunkt des Gefahrenüberganges wird nach Wahl von Firma LA GmbH entweder durch Instandsetzung oder durch Ersatz der betreffenden Teile (ausgeschlossen Verschleißteile) Gewähr geleistet. Nach mehrmaligem Fehlschlagen dieser Gewährleistung kann der Kunde wandeln oder mindern, sofern Firma LA GmbH schriftlich zustimmt.
  5. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar.
  6. Die Gewährleistungsfrist für Waren, die nicht gebraucht sind und deren Käufer kein Kaufmann ist, regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften bei Zustandekommen des Kaufvertrags.
  7. Die Gewährleistungsfrist für Maschinen, die nicht gebraucht sind und deren Käufer Kaufmann ist, beträgt, sofern nicht schriftlich eine weitergehende Gewährleistung zugesagt wurde, zwölf Monate seit Lieferung an den Kunden, ansonsten sechs Monate seit Lieferung/ Leistung an den Kunden.
  8. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder erfüllt er seine Mitwirkungspflichten nicht, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Annahmeverzug, bzw. 14 Tage nach Erklärung der Bereitschaft zur In- stallation durch Firma LA GmbH, sofern diese vereinbart ist.
  9. Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Bei der Anlieferung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens aber binnen 6 Monaten nach Empfang der Ware anzuzeigen.
  10. Die Gewährleistung erstreckt sich auf zu ersetzende Teile und die dafür notwendige Reparaturzeit.

Reinigungs- und Überholungsarbeiten fallen nicht unter die Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung entfällt, wenn, ohne schriftliche Einwilligung von Firma LA GmbH, der Liefergegenstand unsachgemäß benutzt oder verändert wird oder wenn ungeeignete Zubehörteile oder Materialien verwendet werden. Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Serien-Nummer, Typenbezeichnung, Herstellungsbezeichnung oder ähnliche Kennzeichnungen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
  2. Für Geräte, die von Unterlieferanten bezogen werden, beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Gewährleistung, wie er zwischen Firma LA GmbH und dem Unterlieferanten besteht. Die Gewähr erstreckt sich, nach Wahl von Firma LA GmbH, auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Teile, bzw. Geräte. Bei mehrmaligem Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht zu Wandlung oder Minderung, sofern Firma LA GmbH schriftlich zustimmt.

§ 10 Haftung für zugesicherte Eigenschaft

  1. Als zugesicherte Eigenschaft gilt nur, was ausdrücklich mit einem hierzu bevollmächtigten Vertreter von Firma LA GmbH als solche schriftlich vereinbart wurde.
  2. Sofern eine Zusicherung die Vertragsgemäßheit der Ware betraf, beschränken sich die Gewähr- leistungsansprüche des Kunden auf Nachbesserung, bei deren Fehlschlagen auf Wandlung oder Minderung gemäß §9 dieser AGB.
  3. Auf den Ersatz weitergehender Schäden haftet Firma LA GmbH nicht.
  4. Unbeschadet dieser Ansprüche hat der Kunde im Schadensfall Firma LA GmbH zur Schadensminderung die Nachbesserung zu gestatten und sich in technischer Hinsicht nach den Anweisungen von Firma LA GmbH zu verhalten.

§ 11 Sonstige Schadensersatzansprüche

  1. Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisations- verschulden, Verschulden bei Vertragsschluss, haftet Firma LA GmbH nur, wenn ihr, oder ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
  2. Als Erfüllungsgehilfen nach der Ziff.1, §11 dieser AGB gelten nur leitende Angestellte von Firma LA GmbH, soweit für andere Erfüllungsgehilfen nicht zwingend gehaftet wird.
  3. Firma LA GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
  4. In jedem Schadensfall ist die Haftung auf das Doppelte des Auftragswertes begrenzt.
  5. Schadensersatzansprüche gegen Firma LA GmbH verjähren innerhalb von 6 Monaten.
  6. Die persönliche Haftung von Firma LA GmbH Angestellten, die als Erfüllungsgehilfen von Firma LA GmbH tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
  7. Ausgeschlossen ist jegliche Gewährleistung für Programme oder Daten, die Firma LA GmbH in irgendeinem Zusammenhang zur Verfügung gestellt werden

§ 12 Abschließende Bestimmungen

  1. Rechte des Kunden aus Verträgen mit Firma LA GmbH sind ohne unsere Zustimmung nicht übertragbar.
  2. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahekommen.

§ 13 Erfüllungsort – Gerichtsstand

  1. Bei allen Streitigkeiten, auch, soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser AGB betreffen, ist der Gerichtsstand Würzburg.
  2. Die Rechtsbeziehungen zwischen Firma LA GmbH und jedem Vertragspartner, Käufer, Auftraggeber unterliegen unter Ausschluss etwaiger anderer nationalen Rechte allein dem Recht Deutschlands. Die Geltung einheitlichen internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.

 

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