Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Firma LA GmbH
§ 1 Allgemeine Bedingungen
- Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu diesen AGB der Firma LA GmbH, im Folgenden Firma LA GmbH genannt. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn wir ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen haben. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind.
- Diese Bedingungen gelten auch für Folgegeschäfte und Reparaturen der Lieferungen, auch wenn nicht nochmals schriftlich darauf hingewiesen wird.
- Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Firma LA GmbH.
§ 2 Verbindlichkeit von Angeboten und Vertragsschluss, Angebotsunterlagen
- Unsere Angebote sowie Preis- und Lieferzeitangaben sind stets freibleibend. Abbildungen sind nicht unbedingt exakt und daher unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir eine Bestellung des Kunden schriftlich bestätigen. Schriftliche Termin- und Preisangaben gelten insbesondere bei Dienstleistungsaufträgen als unverbindliche Richttermine bzw. Richtpreise und nicht als verbindliche Zusage. Mündliche Nebenabsprachen und Zusagen gelten als nicht getroffen.
- Unsere Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstigen Angebotsunterlagen bleiben unser Eigentum. Urheberrechtliche Verwertungsrechte stehen allein der Firma LA GmbH zu.
- Verbesserungen oder Änderungen der Leistung sind zulässig, soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar sind.
§ 3 Preise, Zahlung der Vermittlungsprovision
- Die vereinbarte Vermittlungsprovision (mind. 10%) von Kaufpreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, wird nach erfolgreicher Vermittlungstätigkeit sofort ohne Abzug fällig.
- Sobald die Adressen weitergegeben wurden, ist der Geschäftsfall abgeschlossen. Sollte dennoch keine Geschäftsverbindung zustande kommen, bedarf es sofort der schriftlichen Verständigung.
§ 3.1 Preise, Zahlung
- Alle Preise verstehen sich zzgl. Verpackung, Transport und zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Kosten der Frachtversicherung und des Versands (auch ins Ausland) trägt der Kunde. Den Versand per Nachnahme/ gegen Vorauskasse (grundsätzlich bei gebrauchten Maschinen etc.) behalten wir uns vor.
- Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate, gelten die Preise der neuesten Preisliste, sofern eine Preiserhöhung nicht unbillig ist. Für Abrufbestellungen dient die Preisliste bei Vertragsabschluss als Preisgrundlage.
- Unvorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren sowie Währungsparitäten berechtigen die Firma LA GmbH zu einer entsprechenden Preisanpassung.
- Bei Auftragsrücktritt (geltend für neue und gebrauchte Maschinen/Geräte/Ersatzteile) wird der entgangene Gewinn (abzüglich ersparter Kosten) in Höhe von 3% des Netto-Verkaufspreises zur Zahlung fällig (innerhalb 14 Tage nach Rücktritt).
§ 4 Lieferungen allgemein (auch für § 4.1)
- Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Grundsätzlich gilt die Auftragsbestätigung. Lieferfristen laufen ab dem Datum der Auftragsbestätigung.
- Alle Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von Firma LA GmbH nachzuweisen.
- Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt, bei Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik. Firma LA GmbH hat die erforderliche Sorgfalt nachzuweisen. Für die Dauer eines derart begründeten Lieferverzugs, sowie für eine angemessene nachfolgende Anlaufzeit ist Firma LA GmbH von der Pflicht zur Lieferung befreit. Ist die Dauer eines derart begründeten Lieferverzugs nicht absehbar, so ist Firma LA GmbH berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wobei Schadensersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen sind.
- Teillieferungen sind zulässig. Bei Kaufverträgen gelten Teillieferungen als selbständige Leistungen.
- Im Falle des Lieferverzugs von mehr als 90 Tagen kann der Kunde nach schriftlicher, angemessener Nachfrist und Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Verzugsschäden oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung durch den Kunden ist ausgeschlossen.
§ 4.1 Lieferung gebrauchter Maschinen/Geräte
- Lieferungen von gebrauchten Maschinen/Geräten (sofern nicht anders vereinbart) erfolgen stets ab Lager. Transport usw. gehen zu Lasten des Käufers. Versicherung, Verpackung, Verladung und Zollpapiere werden gesondert berechnet.
- Die Firma LA GmbH übernimmt keinerlei Haftung. Gebrauchte Maschinen/Geräte sind vom Umtausch ausgeschlossen.
- Firma LA GmbH liefert ausschließlich in NICHT – EMBLAGOLÄNDER, es sei denn, es liegt eine staatliche Genehmigung vor.
- Bei Geschäften im Ausland erfolgt die Lieferung erst nach vollständiger Bezahlung, entweder per Nachnahme oder mittels Akkreditiv (wobei Bankgebühren zusätzlich anfallen) nach Eingang des Betrags auf unserem Konto.
§ 5 Versand und Gefahrenübergang
- Bei Versendung geht die Gefahr der Bezahlung und der Leistung mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder an eine sonstige, zur Ausführung der Versendung bestimmte Person, auf den Kunden über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Auf Wunsch des Käufers kann Firma LA GmbH auf dessen Kosten entsprechende Versicherungen abschließen.
- Der Versand erfolgt nach unserem besten Ermessen, jedoch ohne Gewähr für billigste Versendung. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
§ 6 Zahlungsbedingungen allgemein (auch für § 6.1)
- Alle Lieferungen, Reparaturen und Dienstleistungen sind, sofern nicht anders schriftlich festgehalten, zu den auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen, ansonsten spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung, netto Kasse, frei der Zahlstelle von Firma LA GmbH, vom Kunden zu bezahlen.
- Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
- Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Eine Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
- Bei Zahlungszielüberschreitung kommt der Zahlungspflichtige auch ohne besondere Mahnung in Zahlungsverzug. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Firma LA GmbH, unbeschadet ihrer sonstigen gesetzlichen Rechte, berechtigt, Verzugszinsen ab dem Fälligkeitstag in Höhe von 5% über dem Lombardsatz zu berechnen. Zinsen sind sofort fällig.
- Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann die Firma LA GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Einer Ablehnungsandrohung bedarf es nicht.
- Verschlechtert sich die Vermögenslage des Kunden in erheblicher Weise, werden alle aus der Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen sofort zur Zahlung fällig.
§ 6.1 Zahlungsbedingungen für gebrauchte Maschinen/Geräte
- Gebrauchte Maschinen/Geräte nur gegen Vorkasse, ansonsten gelten vorrangig die Zahlungsbedingungen der Auftragsbestätigung bzw. der Rechnung.
- Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Netto-Verkaufspreises in Bar oder als Bankscheck fällig. Wird die angezahlte Maschine/ Geräte nicht innerhalb 45 Kalendertagen vollständig bezahlt und abgeholt, verfällt die Anzahlung und wird mit den dadurch entstandenen zusätzlichen Lagerkosten verrechnet.
- Bei Auslandslieferungen über eine in Deutschland ansässige Spedition oder die Deutsche Bahn AG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bei Selbstabholung wird der Kaufpreis zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Nach Rücksendung des von der Zollausfuhrstelle (bei Verlassen der EU) abgestempelten Ausfuhrdokuments wird die Umsatzsteuer umgehend zurückerstattet.
7. Eigentumsvorbehalte und Vorausabtretung
- Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Firma LA GmbH bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen aus diesem Vertrag und aus der gesamten Geschäftsverbindung.
- die Vorbehaltsware nicht weiterveräußern. Zur Sicherungsübereignung und Verpfändung ist er nicht berechtigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf
- Das Eigentum der Firma LA GmbH ist zu kennzeichnen und die Firma LA GmbH ist unverzüglich zu verständigen. Der Kunde hat Zugriffe Dritter abzuwehren.
- Bei Zahlungsverzug, auch aus künftigen Lieferungen oder Leistungen, oder bei Vermögensverfall des Kunden, darf Firma LA GmbH – unbeschadet sonstiger Rechte – nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume des Kunden an sich nehmen.
- Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts oder die Pfändung eines Liefergegenstandes durch die Firma LA GmbH gilt nicht zwingend als Rücktritt vom Vertrag.
- Das Eigentumsrecht gilt auch gegenüber allen, denen die Ware auf Antrag des Kunden oder auf Veranlassung von Firma LA GmbH übergeben wird.
- Falls der Kunde seine Zahlungen einstellt, in Insolvenz fällt oder ein gerichtliches oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren gegen ihn beantragt oder eröffnet wird, ist Firma LA GmbH berechtigt, vom Kunden, vom Insolvenzverwalter oder Treuhänder die Abtretung aller aus der Veräußerung entstandenen Ansprüche sowie die Rückgabe noch vorhandener Ware zu verlangen.
- Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist vorsichtig zu behandeln und gegen Diebstahl, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern. In Schadensfällen entstehende Versicherungsansprüche sind bereits mit Zustandekommen des Kaufvertrages an uns abgetreten.
- Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche um mehr als 25%, kann Firma LA GmbH auf Verlangen den übersteigenden Teil der Sicherheiten freigeben.
§ 8 Mängelrügen
- Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung, oder Rügen wegen erkennbarer Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrenübergang liegenden Umstandes, insbesondere falscher Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung, festgestellt werden, sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich Firma LA GmbH mitzuteilen.
- The assertion, even of justified defect notifications, does not interrupt or suspend the running of the warranty period otherwise.
§ 9 Gewährleistungen
- Bei Vermittlungsgeschäften ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Hier haftet, soweit gesetzlich zulässig, der Verkäufer.
- Für gebrauchte Maschinen / Geräte (gekauft wie gesehen) ist jegliche Gewährleistung, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
- Für die von uns gelieferten Produkte gewährleisten wir einwandfreie Qualität. Da wir keinen Einfluss auf die Art der Lagerung und Handhabung der von uns gelieferten Produkte haben, können wir keine Haftung für eventuelle, durch den Gebrauch unserer Produkte, entstehende Schäden übernehmen.
- Für nicht unerhebliche Mängel der Leistungen zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs leistet Firma LA GmbH nach Wahl entweder durch Instandsetzung oder durch Ersatz der betreffenden Teile (ausgeschlossen Verschleißteile) Gewähr. Nach mehrmaligem Fehlschlagen dieser Gewährleistung kann der Kunde wandeln oder mindern, sofern Firma LA GmbH schriftlich zustimmt.
- Warranty claims are not assignable.
- Die Gewährleistungsfrist für Waren, die nicht gebraucht sind und deren Käufer kein Kaufmann ist, regelt sich nach den gesetzlichen Vorschriften bei Zustandekommen des Kaufvertrags.
- Die Gewährleistungsfrist für Maschinen, die nicht gebraucht sind und deren Käufer Kaufmann ist, beträgt, sofern nicht schriftlich eine weitergehende Gewährleistung zugesagt wurde, zwölf Monate seit Lieferung an den Kunden, ansonsten sechs Monate seit Lieferung/Leistung an den Kunden.
- Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder erfüllt er seine Mitwirkungspflichten nicht, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Annahmeverzug bzw. 14 Tage nach Erklärung der Bereitschaft zur Installation durch die Firma LA GmbH, sofern diese vereinbart ist.
- Mängelrügen sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Bei der Anlieferung nicht erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens aber binnen 6 Monaten nach Empfang der Ware anzuzeigen.
- Die Gewährleistung erstreckt sich auf zu ersetzende Teile und die dafür notwendige Reparaturzeit.
Reinigungs- und Überholungsarbeiten fallen nicht unter die Gewährleistung.
- Die Gewährleistung entfällt, wenn der Liefergegenstand ohne schriftliche Einwilligung der Firma LA GmbH unsachgemäß benutzt oder verändert wird oder wenn ungeeignete Zubehörteile oder Materialien verwendet werden. Die Gewährleistung entfällt ebenfalls, wenn Seriennummern, Typenbezeichnungen, Herstellungsbezeichnungen oder ähnliche Kennzeichnungen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
- Für Geräte, die von Unterlieferanten bezogen werden, beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Gewährleistung, wie er zwischen Firma LA GmbH und dem Unterlieferanten besteht. Die Gewährleistung erstreckt sich, nach Wahl von Firma LA GmbH, auf Instandsetzung oder Ersatz der beanstandeten Teile bzw. Geräte. Bei mehrmaligem Fehlschlagen von Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Recht zu Wandlung oder Minderung, sofern Firma LA GmbH schriftlich zustimmt.
§ 10 Haftung für zugesicherte Eigenschaft
- Als zugesicherte Eigenschaft gilt nur, was ausdrücklich mit einem hierzu bevollmächtigten Vertreter der Firma LA GmbH als solche schriftlich vereinbart wurde.
- Sofern eine Zusicherung die Vertragsgemäßheit der Ware betraf, beschränken sich die Gewähr- leistungsansprüche des Kunden auf Nachbesserung, bei deren Fehlschlagen auf Wandlung oder Minderung gemäß §9 dieser AGB.
- Die Firma LA GmbH haftet nicht für den Ersatz weitergehender Schäden.
- Unbeschadet dieser Ansprüche hat der Kunde im Schadensfall der Firma LA GmbH die Nachbesserung zur Schadensminderung zu gestatten und sich in technischer Hinsicht nach den Anweisungen der Firma LA GmbH zu richten.
§ 11 Sonstige Schadensersatzansprüche
- Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsschluss haftet die Firma LA GmbH nur, wenn ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
- Als Erfüllungsgehilfen nach Ziffer 1, § 11 dieser AGB gelten nur leitende Angestellte der Firma LA GmbH, soweit für andere Erfüllungsgehilfen nicht zwingend gehaftet wird.
- Die Firma LA GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn.
- In jedem Schadensfall ist die Haftung auf das Doppelte des Auftragswertes begrenzt.
- Schadensersatzansprüche gegen die Firma LA GmbH verjähren innerhalb von 6 Monaten.
- Die persönliche Haftung der Angestellten der Firma LA GmbH, die als Erfüllungsgehilfen der Firma LA GmbH tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.
- Ausgeschlossen ist jegliche Gewährleistung für Programme oder Daten, die die Firma LA GmbH in irgendeinem Zusammenhang zur Verfügung gestellt werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Rechte des Kunden aus Verträgen mit Firma LA GmbH sind ohne unsere Zustimmung nicht übertragbar.
- Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahekommen.
§ 13 Erfüllungsort – Gerichtsstand
- Bei allen Streitigkeiten, auch, soweit sie die Wirksamkeit des Vertrages oder dieser AGB betreffen, ist der Gerichtsstand Würzburg.
- Die Rechtsbeziehungen zwischen der Firma LA GmbH und jedem Vertragspartner, Käufer, Auftraggeber unterliegen unter Ausschluss etwaiger anderer nationaler Rechte allein dem Recht Deutschlands. Die Geltung einheitlichen internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.

